Klasse B – Duale Ausbildung
Das Angebot, bei dem professionelle Ausbildung ideal mit privaten Übungsfahrten kombiniert wird.
…das heißt: Nach der Basisausbildung in der Fahrschule kann mit einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft privat geübt werden.
Voraussetzungen Kandidat(in):
- Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden
- Ärztliches Gutachten
- Basisausbildung
Voraussetzungen Begleiter:
- Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
- Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
- Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
- Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber
- Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen
Basisausbildung:
- 5 Theorielektionen
- 3 Fahrlektionen Vorschulung
- 3 Fahrlektionen Grundschulung
- 1 Lektion Theoretische Einweisung für Kandidat und Begleiter
- Die Fahrschule stellt eine Bestätigung aus
Die Bezirkshauptmannschaft erteilt die Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten
- Der Bescheid ist während der Übungsfahrten mitzuführen
- Das Übungsfahrzeug ist mit Schildern zu kennzeichnen (in der Fahrschule erhältlich)
- Das Übungsfahrzeug darf ein Schalt- oder Automatikgetriebe haben
- Alle Fahrten sind in einem Fahrtenprotokoll einzutragen (ist in der Fahrschulbroschüre enthalten)
- Mindestens 1.000km üben und im Fahrtenprotoll eintragen
Beobachtungsfahrt:
- Nach den Übungsfahrten erfolgt in der Fahrschule eine Beobachtungsfahrt gemeinsam mit Kandidat, Begleiter und Fahrlehrer
- Wird während der Übungsfahrten auch in der Nacht gefahren, kann die Nachtfahrt in der Fahrschule entfallen
Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung:
- 27 Theorielektionen
- 4 Fahrlektionen inkl. Autobahnfahrt
- 1 Fahrlektion Prüfungsvorbereitung
Theorieprüfung:
- Mindestalter 17 1/2 Jahre
- Abschluss der Theorieausbildung
Fahrprüfung:
- Frühestens am 18. Geburtstag
- Nach bestandener Theorieprüfung
- Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
- Die praktische Prüfung kann mit dem Übungsfahrzeug oder dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt werden
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
- Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
- Den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
- Ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
- Bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
- Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
- Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
- Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
- Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden
- den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier
Mehrphasenausbildung:
Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind drei Module zu absolvieren:
- 1. Perfektionsfahrt zwei bis vier Monate nach der Führerscheinausstellung
- Das Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch drei bis neun Monate nach der Führerscheinausstellung
- 2. Perfektionsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung, frühestens drei Monate nach der ersten Perfektionsfahrt
„Fahren lernen muss auch Spaß machen“
- Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden
- Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz
- Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
- P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten