• +43 7612-64687
  • BÜROZEITEN Gmunden
    Mo-Do: 09:00-12:00, 13:00-18:00 (Mi 17:00) Fr: 09:00-12:00, 13:00-16:00

Klasse C + E

 Anmeldung

Mindestalter:

  • 21 Jahre oder
  • 18 Jahre und Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • 18 Jahre und erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer“ bzw. „Berufskraftfahrerin“
  • 18 Jahren und Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zum Zweck der technischen Entwicklung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten

Die Ausbildung darf 6 Monate Erreichen des Mindestalters begonnen werden

Theorieausbildung:

  • 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse CE

Fahrausbildung:

  • Bei Ersterteilung von B, C, CE: 8 B, 10 C, 4 CE
  • Bei Ausdehnung von C auf CE: 4 CE
  • Bei Ausdehnung von B auf C und CE: 6 C, 4 CE

Theorieprüfung:

  • Mindestalter 17 1/2 oder 20 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung

Fahrprüfung:

  • Frühestens am 18. oder 21. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung CE
  • Bei Kombination mit B: Bestandene Theorie- und Praxisprüfung Klasse B
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
    • den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
  • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier