• +43 7612-64687
  • BÜROZEITEN Gmunden
    Mo-Do: 09:00-12:00, 13:00-18:00 (Mi 17:00) Fr: 09:00-12:00, 13:00-16:00

Klasse C1 + E

 Anmeldung

Mindestalter:

Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden.

Theorieausbildung:

  • 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse C1E (CE)

Fahrausbildung:

  • Bei Ersterteilung von B, C1, C1E: 8 B, 10 C, 4 C1E
  • Bei Ausdehnung von C1 auf C1E: 3 C1E
  • Bei Ausdehnung von B auf C1 und C1E: 6 C1, 4 C1E

Theorieprüfung:

  • Mindestalter 17 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung

Fahrprüfung:

  • Frühestens am 18. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung C1E
  • Bei Kombination mit B: Bestandene Theorie- und Praxisprüfung Klasse B
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
    • den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
  • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier