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  • BÜROZEITEN Gmunden
    Mo-Do: 09:00-12:00, 13:00-18:00 (Mi 17:00) Fr: 09:00-12:00, 13:00-16:00

Klasse A

Anmeldung

Die Klasse A kann direkt oder als Umstieg von A1 oder A2 erworben werden.
Nachstehend ist der Direktzugang zum eigenen Führerschein beschrieben, Informationen zum Umstieg finden Sie anschließend.

Mindestalter

  • Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 24. Geburtstag begonnen werden

Theorieausbildung

  • 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F)
  •   6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A

Fahrausbildung

  •   4 Lektionen Grundausbildung
  • 10 Lektionen Ausfahrt
  • Sonderregelung für Personen ab 39: 16 Lektionen Fahrausbildung

Theorieprüfung

  • Mindestalter 23 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung
  • Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F)
  • Zusatzwissen „A“

Praxisprüfung

  • Frühestens am 24. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin ◦den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • Ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • Bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
    • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
    • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden
  • Den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier

Mehrphasenausbildung (sofern nicht schon bei A1 oder A2 absolviert):

Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind zwei Module zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch zwei bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung
  • Perfektionsfahrt vier bis vierzehn Monate nach der Führerscheinausstellung und frühestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining

Umstieg von Klasse A2 auf A:

Nach 2 Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung gibt es 2 Möglichkeiten:

  • 7 Praxislektionen (keine Prüfung vorgeschrieben) oder
  • Eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A (keine Ausbildung vorgeschrieben)

Umstieg von Klasse A1 auf Klasse A:

Nach 4 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung:

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Eine praktische Fahrprüfung

Nicht möglich ist ein erleichterter Umstieg von Code 111 auf die Klasse A

„Fahren lernen muss auch Spaß machen“

  • Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden
  • Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
  • Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz. Das Lerntempo und die dadurch gewonnene Sicherheit bestimmst nur du. So hast du die Gewissheit, dich nie überfordert zu fühlen
  • P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten.