Klasse A
Die Klasse A kann direkt oder als Umstieg von A1 oder A2 erworben werden.
Nachstehend ist der Direktzugang zum eigenen Führerschein beschrieben, Informationen zum Umstieg finden Sie anschließend.
Mindestalter
- Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 24. Geburtstag begonnen werden
Theorieausbildung
- 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F)
- 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
Fahrausbildung
- 4 Lektionen Grundausbildung
- 10 Lektionen Ausfahrt
- Sonderregelung für Personen ab 39: 16 Lektionen Fahrausbildung
Theorieprüfung
- Mindestalter 23 1/2 Jahre
- Ärztliches Gutachten
- Abschluss der Theorieausbildung
- Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F)
- Zusatzwissen „A“
Praxisprüfung
- Frühestens am 24. Geburtstag
- Nach bestandener Theorieprüfung
- Abschluss der Praxisausbildung
- Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
- Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin ◦den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
- Ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
- Bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
- Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
- Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
- Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
- Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden
- Den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier
Mehrphasenausbildung (sofern nicht schon bei A1 oder A2 absolviert):
Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind zwei Module zu absolvieren:
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch zwei bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung
- Perfektionsfahrt vier bis vierzehn Monate nach der Führerscheinausstellung und frühestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining
Umstieg von Klasse A2 auf A:
Nach 2 Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung gibt es 2 Möglichkeiten:
- 7 Praxislektionen (keine Prüfung vorgeschrieben) oder
- Eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A (keine Ausbildung vorgeschrieben)
Umstieg von Klasse A1 auf Klasse A:
Nach 4 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung:
- Mindestalter: 24 Jahre
- Eine praktische Fahrprüfung
Nicht möglich ist ein erleichterter Umstieg von Code 111 auf die Klasse A
„Fahren lernen muss auch Spaß machen“
- Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden
- Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
- Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz. Das Lerntempo und die dadurch gewonnene Sicherheit bestimmst nur du. So hast du die Gewissheit, dich nie überfordert zu fühlen
- P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten.