• +43 7612-64687
  • BÜROZEITEN Gmunden
    Mo-Do: 09:00-12:00, 13:00-18:00 (Mi 17:00) Fr: 09:00-12:00, 13:00-16:00

Klasse B – Vollausbildung

 

 Anmeldung

Mindestalter:

  • Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden

Theorieausbildung:

  • 20 Theorielektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz einer anderen Führerscheinklasse, z.B. A1 oder F)
  • 12 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse B

Fahrausbildung:

  • 3 Fahrlektionen Vorschulung
  • 3 Fahrlektionen Grundschulung
  • Mindestens 6 Fahrlektionen Hauptschulung
  • 6 Fahrlektionen Perfektionsschulung (inkl. Prüfungsvorbereitung)

Theorieprüfung:

  • Mindestalter 17 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung

Fahrprüfung:

  • Frühestens am 18. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung
  • Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin ◦den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
    • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • Den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier

Mehrphasenausbildung:

Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind drei Module zu absolvieren:

  • 1. Perfektionsfahrt zwei bis vier Monate nach der Führerscheinausstellung
  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch drei bis neun Monate nach der Führerscheinausstellung
  • 2. Perfektionsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung, frühestens drei Monate nach der ersten Perfektionsfahrt

„Fahren lernen muss auch Spaß machen“

  • Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden
  • Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz
  • Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
  • P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten