Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
Damit kann gleichzeitig auch die A1 und die L17 Ausbildung begonnen werden.
Theorieausbildung
20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz einer anderen Führerscheinklasse)
4 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse F
Fahrausbildung
4 Fahrlektionen
Theorieprüfung
Mindestalter 15 1/2 Jahre
Ärztliches Gutachten
Abschluss der Theorieausbildung
Grundwissen (entfällt bei Besitz einer anderen Führerscheinklasse)
Zusatzwissen „F“
Praxisprüfung
Frühestens am 16. Geburtstag
Nach bestandener Theorieprüfung
Abschluss der Praxisausbildung
Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.