Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin ◦den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind drei Module zu absolvieren:
1. Perfektionsfahrt zwei bis vier Monate nach der Führerscheinausstellung
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch drei bis neun Monate nach der Führerscheinausstellung
2. Perfektionsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung, frühestens drei Monate nach der ersten Perfektionsfahrt
„Fahren lernen muss auch Spaß machen“
Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden
Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz
Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten