Damit darf man Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) lenken, wenn der Besitzer
seit mindestens fünf Jahren OHNE UNTERBRECHUNG im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist
sich nicht mehr in der Probezeit befindet
nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Krafträdern genommen zu haben
und der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist
Dies heißt dann konkret Folgendes:
Sie können jederzeit während unserer Bürozeiten persönlich bei uns vorbeischaun oder auch telefonisch die Fahrlektionen reservieren.
Der Code 111 ist ein nationaler Code und daher nur österreichweit gültig!
Anerkennung im Ausland
Italien
Lettland
Spanien
Portugal, aber erst ab einem Mindestalter von 25 Jahren
Tschechische Republik, aber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe