bei Anhängern einer Auflaufbremsanlage darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigen.
Bei geländegängigen PKW und Kombis (M1) oder LKW (N1) darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder den 1,5-fachen Wert der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigen.
Für Kombinationen, die diese Grenzen überschreiten, gibt es z.B. die Klasse B+E (Link)